Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen von Martin Witt, handelnd unter „Streit-Schlichter“ · Stand: Juli 2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anbieter

Anbieter der Leistungen ist:

Martin Witt, handelnd unter „Streit-Schlichter“
Einzelunternehmer
c/o flexdienst – #21580
Kurt-Schumacher-Straße 76
67663 Kaiserslautern
Deutschland
E-Mail: kontakt@streit-schlichter.de
Telefon: 0171 9170199

1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Mediation, Konflikt-Erstchecks, Einzel-Konfliktberatung, Konfliktcoaching, Teamklärungen, präventive Klärungsbegleitung, Moderation von Klärungsgesprächen sowie vergleichbare Leistungen der Kommunikation und Konfliktbearbeitung.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine bestimmte Kundengruppe gelten.

1.3 Auftraggeber und Teilnehmende

Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag mit dem Anbieter schließt und zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist.

Teilnehmende sind Personen, die an einer Mediation, Beratung, Teamklärung oder sonstigen Konfliktklärung mitwirken. Auftraggeber und Teilnehmende können personenverschieden sein.

Bei privaten Mediationen werden grundsätzlich alle beteiligten Konfliktparteien Vertragspartner, sofern im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart wird.

Bei Unternehmensaufträgen ist grundsätzlich das beauftragende Unternehmen Vertragspartner und Vergütungsschuldner. Teilnehmende Beschäftigte werden durch ihre Teilnahme nicht persönlich zahlungspflichtig.

1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Mediationsvereinbarungen und Beratungsverträge gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Maßgeblich sind der vor Vertragsschluss vereinbarte Leistungsumfang und die vereinbarte Vergütung. Angaben auf der Website dienen der allgemeinen Information.

2. Anfrage, Erstgespräch, Anbahnung und Vertragsschluss

2.1 Unverbindliche Anfrage

Eine Kontaktaufnahme über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch stellt noch keine verbindliche Beauftragung des Anbieters dar.

2.2 Kostenfreies Erstgespräch

Der Anbieter bietet zu einem konkreten Anliegen ein einmaliges kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit einer Dauer von bis zu 20 Minuten an.

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, einer ersten Einordnung des Anliegens und der Klärung, ob und in welcher Form eine Zusammenarbeit grundsätzlich möglich ist.

Es umfasst keine vertiefte Konfliktbearbeitung, keine Prüfung von Unterlagen oder Ansprüchen und keine Rechtsberatung.

Eine über 20 Minuten hinausgehende oder vertiefte inhaltliche Tätigkeit erfolgt erst nach Abschluss eines vergütungspflichtigen Vertrags.

2.3 Anbahnung einer privaten Mediation

Vor Abschluss einer gemeinsamen Mediationsvereinbarung kann eine interessierte Person den Anbieter gesondert mit der neutralen Anbahnung einer privaten Mediation beauftragen.

Der Anbahnungsauftrag muss ausdrücklich in Textform vereinbart werden. Die Vergütungspflicht beginnt erst mit der Annahme des Anbahnungsauftrags durch den Auftraggeber und dessen Bestätigung durch den Anbieter.

Die Anbahnung kann insbesondere die neutrale Kontaktaufnahme mit weiteren Konfliktbeteiligten, die Erläuterung des Mediationsverfahrens und organisatorische Abstimmungen über ein mögliches weiteres Vorgehen umfassen.

Sie umfasst keine einseitige inhaltliche Konfliktberatung, Interessenvertretung, Verhandlung für den Auftraggeber oder rechtliche Bewertung beziehungsweise Geltendmachung von Forderungen.

Vergütungsschuldner ist die Person, die den Anbahnungsauftrag erteilt. Weitere Konfliktbeteiligte werden dadurch nicht zahlungspflichtig. Eine spätere abweichende Kostenverteilung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Die Beauftragung oder Bezahlung der neutralen Anbahnung vermittelt keine bevorzugte Stellung und keine Weisungsbefugnis hinsichtlich einer möglichen späteren Mediation. Vor Übernahme der Mediation prüft der Anbieter, ob der vorausgegangenen Tätigkeit gesetzliche Tätigkeitsbeschränkungen oder Zweifel an seiner Neutralität entgegenstehen.

2.4 Vertragsschluss

Nach dem Erstgespräch übersendet der Anbieter regelmäßig ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, eine Mediationsvereinbarung oder einen Beratungsvertrag.

Der Vertrag kommt zustande, wenn die erforderlichen Auftraggeber die Vereinbarung in Textform annehmen und der Anbieter den Auftrag ebenfalls in Textform bestätigt.

Die Annahme und Bestätigung können insbesondere durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, Rücksendung eines unterzeichneten PDF-Dokuments oder eine eindeutige Erklärung per E-Mail erfolgen.

2.5 Private Mediation

Bei einer privaten Mediation kommt der gemeinsame Mediationsvertrag erst zustande, wenn alle beteiligten Konfliktparteien und der Anbieter der Mediationsvereinbarung zugestimmt haben.

Vorher besteht kein Anspruch auf Beginn oder Durchführung der gemeinsamen Mediation.

3. Art, Umfang und Grenzen der Leistungen

3.1 Leistungsumfang

Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Mediationsvereinbarung oder dem Beratungsvertrag.

Zu den vereinbarten Leistungen können insbesondere gehören:

  • Auftrags- und Prozessklärung,
  • Mediations-, Beratungs- und Klärungsgespräche,
  • Vor- und Nachgespräche,
  • Vorbereitung und Nachbereitung,
  • Sichtung überlassener Unterlagen zur kommunikativen und verfahrensbezogenen Vorbereitung, ohne rechtliche Prüfung oder Bewertung,
  • inhaltliche telefonische oder schriftliche Kommunikation,
  • Abstimmungen mit Auftraggebern und Teilnehmenden,
  • Abstimmungen mit Führungskräften oder Personalabteilungen,
  • Prozess- und Ergebnisdokumentationen,
  • Dokumentation der von den Beteiligten entwickelten Vereinbarungen,
  • Nachbereitungs- und Transfertermine.

3.2 Einzel-Konfliktberatung und Konfliktcoaching

Einzel-Konfliktberatung und Konfliktcoaching sind kommunikations- und prozessorientierte Leistungen.

Sie dienen insbesondere der Reflexion eigener Interessen, Wahrnehmungen und Kommunikationsmuster, der Entwicklung nichtrechtlicher Handlungsmöglichkeiten sowie der Vorbereitung eigener Konflikt- und Klärungsgespräche.

Sie umfassen keine Prüfung oder Bewertung rechtlicher Ansprüche, Rechtspositionen, Fristen, Erfolgsaussichten oder Prozessrisiken und keine rechtliche Vertretung gegenüber Dritten.

3.3 Kein bestimmter Erfolg

Geschuldet ist die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses.

Insbesondere werden nicht geschuldet:

  • das Zustandekommen einer Einigung,
  • die Teilnahme oder weitere Mitwirkung anderer Personen,
  • eine bestimmte Verhaltensänderung,
  • die dauerhafte Beendigung eines Konflikts,
  • die Umsetzung einer Vereinbarung durch die Beteiligten,
  • die rechtliche Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung.

3.4 Verfahrensgestaltung

Der Anbieter gestaltet das Verfahren innerhalb des vereinbarten Auftrags nach fachlichem Ermessen. Methoden, Gesprächsstruktur und Ablauf können an die jeweilige Konfliktsituation angepasst werden.

Wesentliche Erweiterungen des Auftrags werden vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

3.5 Angaben und Unterlagen

Der Anbieter darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die von Auftraggebern und Teilnehmenden übermittelten Angaben und Unterlagen richtig, vollständig und aktuell sind, soweit keine offensichtlichen Widersprüche oder konkreten Zweifel bestehen.

Eine eigenständige Tatsachenermittlung oder rechtliche Prüfung wird nicht geschuldet.

3.6 Keine Rechts- oder Steuerberatung

Die Leistungen umfassen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder rechtliche Vertretung.

Der Anbieter übernimmt insbesondere nicht:

  • die rechtliche Prüfung konkreter Ansprüche,
  • die verbindliche Auslegung von Gesetzen oder Verträgen,
  • die Prüfung rechtlicher Erfolgsaussichten oder Prozessrisiken,
  • die Berechnung oder Überwachung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen,
  • die rechtliche Gestaltung von Verträgen,
  • die Erstellung rechtlicher Forderungs- oder Abwehrschreiben,
  • die Vertretung gegenüber Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten oder sonstigen Dritten.

Mit Zustimmung der Beteiligten kann der Anbieter die von ihnen eigenverantwortlich entwickelten Ergebnisse neutral dokumentieren. Eine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Prüfung ist damit nicht verbunden.

Den Beteiligten wird empfohlen, rechtlich, steuerlich oder wirtschaftlich bedeutsame Vereinbarungen vor Unterzeichnung durch entsprechend befugte Fachleute prüfen zu lassen.

3.7 Keine Fristenkontrolle

Der Anbieter überwacht keine gesetzlichen, gerichtlichen, behördlichen oder vertraglichen Fristen.

Die Aufnahme oder Durchführung einer Mediation oder Beratung beinhaltet keine Zusage, dass Verjährungs-, Kündigungs-, Klage-, Widerspruchs- oder sonstige Fristen gehemmt, gewahrt oder verlängert werden.

Auftraggeber und Teilnehmende bleiben dafür verantwortlich, erforderlichenfalls rechtzeitig fachkundigen Rechtsrat einzuholen.

3.8 Keine medizinische, therapeutische oder akute Krisenhilfe

Die Leistungen stellen keine ärztliche, psychotherapeutische, heilkundliche oder sonstige medizinische Behandlung dar und ersetzen keine Therapie, Diagnostik oder Krisenintervention.

Der Anbieter unterhält keinen Notfall- oder Bereitschaftsdienst. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, Gewaltandrohungen, medizinischen Notfällen oder vergleichbaren Krisensituationen sind die zuständigen Polizei-, Rettungs-, Notfall- oder Krisendienste zu kontaktieren.

4. Besondere Grundsätze der Mediation und Vertraulichkeit

4.1 Freiwilligkeit und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig.

Die Parteien entscheiden eigenverantwortlich über die eingebrachten Themen, die Offenlegung von Informationen, mögliche Lösungsvorschläge und den Abschluss einer Vereinbarung.

Der Anbieter besitzt keine Entscheidungsbefugnis über den Konflikt und führt die Mediation unabhängig und neutral durch. Er ist allen Mediationsparteien gleichermaßen verpflichtet.

Umstände, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität beeinträchtigen können, werden den Parteien offengelegt.

Dritte können nur mit Zustimmung aller Mediationsparteien einbezogen werden.

4.2 Vorherige oder nachfolgende Tätigkeit für eine Partei

Hat der Anbieter eine Konfliktpartei in derselben Angelegenheit zuvor einseitig inhaltlich beraten oder gecoacht, übernimmt er in dieser Angelegenheit keine Tätigkeit als Mediator.

Während und nach einer Mediation übernimmt der Anbieter in derselben Angelegenheit keine einseitige Beratung, Interessenvertretung oder sonstige inhaltliche Tätigkeit für eine Mediationspartei.

Dies gilt insbesondere bei einer vorausgegangenen Einzel-Konfliktberatung, einem Konfliktcoaching oder einem inhaltlichen Konflikt-Erstcheck für nur eine Konfliktpartei.

Das kostenfreie Erstgespräch und die neutrale Anbahnung werden deshalb auf allgemeine Verfahrensinformationen, neutrale Kontaktaufnahme und organisatorische Abstimmungen beschränkt. Bestehen Zweifel, ob eine vorausgegangene Tätigkeit einer späteren Mediation entgegensteht, wird der Anbieter die Mediation nicht übernehmen.

4.3 Vertraulichkeit des Anbieters

Der Anbieter behandelt die ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich.

Bei Mediationen gilt ergänzend die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht. Gesetzliche Offenlegungspflichten und gesetzlich vorgesehene Ausnahmen bleiben unberührt.

Inhalte vertraulicher Einzelgespräche werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Person an andere Parteien, Teilnehmende oder den Auftraggeber weitergegeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

4.4 Unternehmensaufträge

Bei Unternehmensaufträgen wird vor Beginn des Verfahrens vereinbart, welche Informationen der Auftraggeber erhält, wer innerhalb des Unternehmens Informationen erhalten darf, ob eine Prozess- oder Ergebnisdokumentation erstellt wird und welche Inhalte vertraulich bleiben.

Ohne eine entsprechende Vereinbarung werden keine Inhalte vertraulicher Einzelgespräche an den Auftraggeber weitergegeben.

4.5 Vertraulichkeit der Teilnehmenden

Die Vertraulichkeitspflichten der Auftraggeber und Teilnehmenden werden, soweit erforderlich, gesondert in der Mediations-, Teilnahme- oder Vertraulichkeitsvereinbarung geregelt.

5. Honorar, Abrechnung und Zahlung

5.1 Vereinbarte Vergütung

Es gilt die im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Mediationsvereinbarung oder im Beratungsvertrag vereinbarte Vergütung.

Gegenüber Verbrauchern handelt es sich bei den vor Vertragsschluss angegebenen Preisen um Gesamtpreise einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.

Soweit der Anbieter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.

Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird sie gegenüber Verbrauchern in den vor Vertragsschluss angegebenen Gesamtpreis einbezogen. Gegenüber Unternehmern wird Umsatzsteuer nur zusätzlich berechnet, wenn die Vergütung ausdrücklich als Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart wurde.

5.2 Beginn der Vergütungspflicht

Das Erstgespräch nach Abschnitt 2.2 ist bis zu einer Dauer von 20 Minuten kostenfrei.

Nach Abschluss eines vergütungspflichtigen Vertrags werden alle innerhalb des vereinbarten Auftrags erforderlichen und tatsächlich erbrachten fachlichen Leistungen abgerechnet.

Dazu gehören insbesondere Gespräche und Sitzungen, Auftragsklärung, Vorbereitung und Nachbereitung, die vereinbarte Sichtung von Unterlagen, inhaltliche E-Mails und Telefonate, Abstimmungen sowie vereinbarte Dokumentationsleistungen.

Kurze Mitteilungen, die ausschließlich der Vereinbarung, Bestätigung oder Verschiebung eines Termins dienen, werden nicht berechnet.

5.3 Zeiterfassung

Eine Zeitstunde umfasst 60 Minuten.

Fachliche Leistungen werden minutengenau nach dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand abgerechnet. Der Anbieter führt hierzu eine nachvollziehbare Zeiterfassung.

5.4 Private Mediation

Bei privaten Mediationen erhält jede Partei grundsätzlich eine gesonderte Rechnung über die Hälfte des vereinbarten Honorars und der gemeinsam verursachten Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Jede Partei schuldet ausschließlich den ihr zugeordneten Rechnungsanteil. Eine Partei haftet nicht für den offenen Anteil einer anderen Partei.

Die Kosten eines zuvor gesondert erteilten Anbahnungsauftrags bleiben hiervon unberührt.

Bezahlt eine Partei ihren fälligen Rechnungsanteil nicht, kann der Anbieter die weitere gemeinsame Mediation bis zur Zahlung aussetzen oder beenden. Die andere Partei ist nicht verpflichtet, den offenen Rechnungsanteil zu übernehmen.

5.5 Unternehmensaufträge

Bei Unternehmensaufträgen ist das beauftragende Unternehmen Vergütungsschuldner. Teilnehmende Beschäftigte werden nicht persönlich zahlungspflichtig.

Die Rechnungsstellung kann nach jedem Termin oder in vereinbarten regelmäßigen Abrechnungszeiträumen erfolgen.

5.6 Elektronische Rechnung und Überweisung

Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt, regelmäßig als PDF. Soweit gesetzlich ein anderes Rechnungsformat erforderlich ist, kann die Rechnung in diesem Format übermittelt werden.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Zahlung gilt mit vollständiger Gutschrift auf dem Geschäftskonto als erfolgt.

5.7 Zwischen-, Voraus- und Abschlagszahlungen

Bei länger dauernden oder umfangreicheren Aufträgen kann der Anbieter angemessene Zwischenrechnungen stellen.

Voraus- oder Abschlagszahlungen werden nur geschuldet, wenn sie vor Durchführung der betreffenden Leistung ausdrücklich vereinbart wurden.

5.8 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bleibt eine fällige Rechnung trotz Zahlungsaufforderung und angemessener Nachfrist offen, kann der Anbieter weitere Leistungen bis zum Ausgleich der Forderung aussetzen.

Der Anbieter teilt dem Auftraggeber mit, welche bereits vereinbarten Termine von der Aussetzung betroffen sind. Für Termine, die aufgrund einer solchen Aussetzung durch den Anbieter nicht stattfinden, wird keine zusätzliche Ausfallpauschale berechnet.

Die offenen Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

6. Durchführung per Zoom, Telefon und in Präsenz

6.1 Zoom und Telefon

Die Leistungen werden grundsätzlich per Videokonferenz über Zoom oder telefonisch erbracht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Teilnehmenden sind für ein geeignetes Endgerät, eine funktionsfähige Internet- oder Telefonverbindung und eine vertrauliche Gesprächsumgebung verantwortlich.

Meetinglinks und Zugangsdaten dürfen nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.

6.2 Aufzeichnungen und automatisierte Funktionen

Ton-, Bild-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters und aller Teilnehmenden untersagt.

Dies gilt auch für automatische Transkriptionen, KI-gestützte Aufzeichnungen oder Zusammenfassungen, Meeting-Bots und externe Protokollierungsdienste.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung von Zoom enthält die Datenschutzerklärung.

6.3 Technische Störungen

Bei technischen Störungen bemühen sich die Beteiligten zunächst für einen Zeitraum von bis zu zehn Minuten um die Wiederherstellung der Verbindung.

Ist eine Fortsetzung über Zoom nicht möglich, wird der Termin telefonisch oder über einen anderen zumutbaren Kommunikationsweg fortgesetzt, sofern der Zweck des Termins und die Vertraulichkeit des Gesprächs dadurch gewahrt bleiben.

Kann der Termin aufgrund einer vom Anbieter zu vertretenden technischen Störung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, wird die nicht erbrachte Zeit nicht berechnet.

Gleiches gilt bei einer technischen Störung, die weder der Anbieter noch ein Teilnehmender zu vertreten hat. Für die ausgefallene Zeit kann ein Ersatztermin vereinbart werden.

Soweit der Termin anschließend fortgesetzt werden kann, wird nur die tatsächlich erbrachte Gesprächszeit abgerechnet.

Hat ein Teilnehmender die technische Störung vorsätzlich oder fahrlässig verursacht oder lehnt er eine mögliche und zumutbare alternative Durchführung ohne sachlichen Grund ab, können die Regelungen über kurzfristige Terminabsagen entsprechend angewendet werden.

Eine technische Störung gilt nicht allein deshalb als von einem Teilnehmenden zu vertreten, weil ihre Ursache in dessen technischem Verantwortungsbereich auftritt.

6.4 Präsenztermine und Raumkosten

Präsenztermine werden nur auf Anfrage und nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung durchgeführt. Sie können grundsätzlich bundesweit an einem geeigneten neutralen Ort stattfinden.

Kosten für vereinbarte Tagungs-, Besprechungs- oder sonstige Räume werden vom Auftraggeber getragen.

Bei privaten Mediationen werden vereinbarte Raumkosten grundsätzlich zu gleichen Teilen auf die Parteien verteilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.5 Reisezeit und Reisekosten

Bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs werden für die Hin- und Rückfahrt 0,40 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer berechnet.

Reisezeiten werden mit 80 Euro je Stunde nach dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand minutengenau abgerechnet.

Zusätzliche erforderliche Kosten, insbesondere Parkgebühren, Maut-, Bahn-, Flug- oder Übernachtungskosten, werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet.

Reise-, Raum- und Nebenkosten werden nur berechnet, wenn sie vorher mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.

Der für die Abrechnung maßgebliche Ausgangsort sowie die voraussichtliche Entfernung, Reisezeit und Höhe der Nebenkosten werden dem Auftraggeber vor der verbindlichen Vereinbarung des Präsenztermins mitgeteilt, soweit sie zu diesem Zeitpunkt abschätzbar sind.

7. Termine, Absagen und Nichterscheinen

7.1 Verbindliche Termine

Ein Termin ist verbindlich vereinbart, wenn er vom Anbieter und dem jeweiligen Auftraggeber in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt wurde.

Bei privaten Mediationen ist die Bestätigung gegenüber allen beteiligten Auftraggebern erforderlich.

7.2 Kostenfreie Absage oder Verschiebung

Vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem bestätigten Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Absagen und Verschiebungswünsche können insbesondere per E-Mail erklärt werden. Aus Nachweisgründen wird eine Erklärung in Textform empfohlen.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Anbieter. Die Frist wird in tatsächlichen Stunden berechnet und umfasst Wochenenden und Feiertage.

7.3 Kurzfristige Absage oder Verschiebung

Bei einer Absage oder Verschiebung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn werden 50 Prozent des auf den jeweiligen Auftraggeber entfallenden Honorars für die reservierte Terminzeit als Ausfallpauschale berechnet.

7.4 Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen, einer Absage erst nach dem vereinbarten Terminbeginn oder einer Verspätung von mehr als 15 Minuten, aufgrund derer der Termin nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann, werden 80 Prozent des auf den jeweiligen Auftraggeber entfallenden Honorars für die reservierte Terminzeit als Ausfallpauschale berechnet.

7.5 Private Mediation

Kann ein gemeinsamer Mediationstermin aufgrund der kurzfristigen Absage, erheblichen Verspätung oder des Nichterscheinens einer einzelnen Partei nicht stattfinden, wird die Ausfallpauschale ausschließlich dieser Partei berechnet.

Berechnungsgrundlage ist nur der vertraglich auf diese Partei entfallende Honoraranteil. Die andere Partei schuldet für den ausgefallenen gemeinsamen Termin keine Vergütung.

Sagen alle Parteien gemeinsam kurzfristig ab, wird die Ausfallpauschale jeder Partei auf Grundlage ihres jeweiligen Honoraranteils berechnet.

7.6 Unternehmensaufträge

Bei Unternehmensaufträgen wird die Ausfallpauschale dem beauftragenden Unternehmen auf Grundlage des vollständigen für den Termin vereinbarten Honorars berechnet.

Dies gilt auch, wenn der Termin aufgrund der kurzfristigen Absage oder des Nichterscheinens eines teilnehmenden Beschäftigten nicht stattfinden kann.

7.7 Anderweitige Verwendung und geringerer Ausfall

Die Ausfallpauschale entfällt oder reduziert sich, soweit:

  • der Termin anderweitig vergeben wird,
  • die reservierte Zeit anderweitig vergütungsbringend verwendet werden kann,
  • Aufwendungen erspart wurden oder
  • tatsächlich kein entsprechender Vergütungsausfall entstanden ist.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsausfall entstanden ist.

7.8 Verhältnis zur Beendigung des Vertrags

Die Absage oder Verschiebung eines einzelnen Termins beendet den zugrunde liegenden Vertrag nicht, sofern aus der Erklärung nicht eindeutig hervorgeht, dass der gesamte Auftrag beendet werden soll.

Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Wird der gesamte Vertrag wirksam beendet, entstehen nicht allein aufgrund der Vertragsbeendigung Ausfallpauschalen für zukünftig nicht mehr stattfindende Termine. Vergütungs- und Ersatzansprüche richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen und Abschnitt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.9 Absage durch den Anbieter und Kulanz

Muss der Anbieter einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Für die nicht erbrachte Leistung wird kein Honorar berechnet.

Der Anbieter kann in besonderen Einzelfällen freiwillig vollständig oder teilweise auf eine Ausfallpauschale verzichten. Aus einem solchen Verzicht entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Fälle.

8. Mitwirkung, Kommunikation und Erreichbarkeit

8.1 Mitwirkung

Auftraggeber und Teilnehmende stellen die für die Durchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.

Sie informieren den Anbieter insbesondere über mögliche Interessenkonflikte, bekannte akute Gefährdungslagen, laufende gerichtliche oder behördliche Verfahren, unmittelbar bevorstehende Fristen und wesentliche Änderungen der Konfliktsituation.

Änderungen von Kontaktdaten und Rechnungsanschriften sind unverzüglich mitzuteilen.

8.2 Kommunikation und Erreichbarkeit

E-Mail ist ein zugelassener Kommunikationsweg. Soweit kein gesondert verschlüsselter Übermittlungsweg vereinbart wird, erfolgt die Kommunikation über gewöhnliche E-Mail-Systeme.

E-Mail-Postfach und Telefon werden nicht ständig überwacht und sind nicht für Notfälle oder die Wahrung von Fristen gegenüber Dritten geeignet.

Der Anbieter bemüht sich, Nachrichten regelmäßig innerhalb von zwei Werktagen zu beantworten. Eine verbindliche Reaktions- oder Leistungsfrist wird dadurch nicht begründet.

Terminabsagen, Vertragsbeendigungen und Widerrufserklärungen können an kontakt@streit-schlichter.de übermittelt werden. Für den Zugang einer Erklärung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Dokumentationen, Arbeitsmaterialien und Aufbewahrung

9.1 Dokumentationen und Ergebnisunterlagen

Soweit vereinbart, erstellt der Anbieter Prozess- oder Ergebnisdokumentationen, Zusammenfassungen, Maßnahmenpläne oder Dokumentationen der von den Beteiligten entwickelten Vereinbarungen.

Die Unterlagen geben die von den Beteiligten entwickelten beziehungsweise freigegebenen Inhalte wieder. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich nicht um wortgetreue Gesprächsprotokolle.

Eine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Prüfung erfolgt nicht. Die Beteiligten prüfen die Unterlagen vor ihrer Verwendung oder Unterzeichnung selbst.

9.2 Nutzung und Weitergabe

Individuelle Ergebnisunterlagen dürfen für den vereinbarten Zweck sowie zur fachlichen Prüfung, innerbetrieblichen Umsetzung, Erfüllung oder Durchsetzung einer Vereinbarung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet werden.

Vertraulichkeitsvereinbarungen und Rechte anderer Beteiligter bleiben unberührt.

9.3 Allgemeine Arbeitsmaterialien

Allgemeine Konzepte, Vorlagen, Arbeitsblätter, Leitfäden, Präsentationen und sonstige Arbeitsmaterialien dürfen nur für den eigenen privaten oder unternehmensinternen Gebrauch verwendet werden.

Eine Veröffentlichung, kommerzielle Weitergabe oder Verwendung für eigene gewerbliche Leistungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

9.4 Aufbewahrung

Gesetzlich aufbewahrungspflichtige Unterlagen werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer elektronisch gespeichert. Im Übrigen richtet sich die Aufbewahrung und Löschung nach der Datenschutzerklärung.

Auftraggeber und Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, ihnen übermittelte Ergebnisunterlagen dauerhaft zu sichern.

10. Unterbrechung und Beendigung

10.1 Beendigung durch Auftraggeber und Teilnehmende

Die Parteien können ihre Teilnahme an einer Mediation jederzeit beenden.

Auftraggeber können den zugrunde liegenden Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beenden. Die Erklärung soll zur eindeutigen Dokumentation in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

Die Beendigung des gesamten Vertrags wirkt für die Zukunft und hebt noch nicht begonnene, bereits vereinbarte Termine auf.

Die bloße Absage oder Verschiebung eines einzelnen Termins gilt nicht als Beendigung des gesamten Vertrags. Soll der gesamte Auftrag beendet werden, muss dies aus der Erklärung eindeutig hervorgehen.

10.2 Vergütung bei Beendigung

Bis zum Zugang der Beendigungserklärung tatsächlich erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.

Ebenfalls zu erstatten sind vereinbarte und bereits entstandene Fremd-, Raum- oder Reisekosten, soweit diese nicht mehr vermieden oder storniert werden können.

Bereits erbrachte und gesondert vergütungspflichtige Vorbereitungs- oder Dokumentationsleistungen bleiben zu vergüten. Nicht erbrachte zukünftige Leistungen werden nicht berechnet.

10.3 Unterbrechung oder Beendigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann einen Auftrag ablehnen, unterbrechen oder beenden, wenn eine sachgerechte oder verantwortbare Durchführung nicht oder nicht mehr gewährleistet ist.

Dies gilt insbesondere bei:

  • fehlender Freiwilligkeit oder Mitwirkung,
  • Interessenkonflikten oder gesetzlichen Tätigkeitsbeschränkungen,
  • Zweifeln an Unabhängigkeit oder Neutralität,
  • nachhaltiger Störung des Verfahrens,
  • beleidigendem, diskriminierendem oder bedrohlichem Verhalten,
  • Gewaltandrohungen oder akuten Gefährdungslagen,
  • Überschreitung der fachlichen oder rechtlichen Grenzen des Auftrags,
  • fälligen und trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichenen Rechnungen,
  • Missbrauch des Verfahrens für rechtswidrige Zwecke.

Soweit kein wichtiger Grund eine sofortige Beendigung erfordert, berücksichtigt der Anbieter bei der Beendigung die berechtigten Interessen der Auftraggeber und Teilnehmenden.

10.4 Private Mediation

Beendet eine Partei ihre Teilnahme an einer privaten Mediation, endet grundsätzlich auch das gemeinsame Mediationsverfahren, sofern keine andere rechtlich und fachlich zulässige Fortführung ausdrücklich vereinbart wird.

Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit den bestehenden Vergütungs- und Kostenansprüchen verrechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird zurückgezahlt.

11. Haftung

11.1 Unbeschränkte Haftung

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

11.2 Leichte Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.3 Eigenverantwortung und Verfahrenserfolg

Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Einigungs-, Beratungs- oder Konfliktlösungserfolg.

Auftraggeber und Teilnehmende treffen ihre Erklärungen, Entscheidungen, Lösungsvorschläge und Vereinbarungen eigenverantwortlich.

Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewähr für:

  • die rechtliche Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung,
  • deren steuerliche oder wirtschaftliche Auswirkungen,
  • die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Beteiligten,
  • die zukünftige Vertragstreue oder das Verhalten anderer Personen,
  • die dauerhafte Beendigung des Konflikts,
  • die Wahrung oder Hemmung von Fristen.

Die Haftung für die schuldhafte Verletzung eigener gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten bleibt unberührt.

11.4 Unrichtige oder unvollständige Angaben

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Auftraggeber oder Teilnehmende unrichtige oder unvollständige Angaben machen, wesentliche Informationen zurückhalten, erforderliche Unterlagen nicht oder verspätet vorlegen oder relevante Änderungen nicht rechtzeitig mitteilen.

Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den Schaden durch die Verletzung einer eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht mitverursacht hat.

11.5 Technische Systeme und Leistungen Dritter

Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Störungen von Internet-, Telefon-, E-Mail- oder Videokonferenzdiensten, die außerhalb seines Verantwortungs- und Einflussbereichs liegen.

Für Leistungen oder Entscheidungen von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Sachverständigen, Therapeuten, Raumanbietern oder sonstigen Dritten, die vom Auftraggeber oder von Teilnehmenden selbst beauftragt werden, haftet der Anbieter nicht.

Eine Haftung für eigenes Verschulden, insbesondere bei der Auswahl oder Nutzung eines technischen Dienstes oder bei der Empfehlung eines Dritten, bleibt nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen unberührt.

11.6 Gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers kann die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Hierzu ist eine gesonderte ausdrückliche Erklärung erforderlich. Bei einem Widerruf nach Leistungsbeginn kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.

Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. Bei einer privaten Mediation muss jede als Verbraucher handelnde Vertragspartei die erforderliche Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn gesondert abgeben.

Die gesetzlichen Widerrufsrechte werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache vereinbart wird.