Häufige Fragen zu Mediation & Konfliktberatung
Ehrliche Antworten in Alltagssprache. Ihre Frage fehlt? Fragen Sie mich direkt – das Erstgespräch ist kostenlos.
Einstieg
Was tue ich bei einem Streit, der einfach nicht mehr aufhört?
Wenn dieselben Vorwürfe sich wiederholen, Gespräche eskalieren oder gar nicht mehr stattfinden, ist der Konflikt festgefahren – allein kommt man da selten raus. Ein neutraler Dritter verändert die Dynamik sofort: Jeder wird gehört, niemand muss „gewinnen“. Der einfachste Einstieg: ein kostenloses 20-Minuten-Gespräch, in dem wir klären, welcher Weg zu Ihrem Fall passt.
Wer hilft mir bei meinem Konflikt – Anwalt, Therapeut oder Mediator?
Faustregel: Der Anwalt hilft, wenn Sie Rechte durchsetzen wollen. Der Therapeut, wenn es primär um Ihre seelische Gesundheit geht. Der Mediator, wenn Sie mit der anderen Seite künftig noch auskommen wollen oder müssen – in der Familie, im Job, in der Nachbarschaft. Die Wege schließen sich nicht aus; oft ergänzen sie sich.
Muss die andere Seite sofort zustimmen?
Nein. Sie können allein starten: mit dem kostenlosen Erstgespräch oder dem Konflikt-Erstcheck. Für die Einbindung der anderen Seite gibt es ein bewährtes Vorgehen – inklusive neutraler Einladung durch mich und einer eigenen Infoseite für Eingeladene.
Kosten
Was kostet eine Mediation insgesamt?
Private Mediation: Der Stundensatz beträgt 160 € pro Zeitstunde und wird von beiden Parteien geteilt – jede Seite trägt also 80 € pro Stunde. Eine Sitzung dauert in der Regel 90 Minuten und kostet damit 240 € insgesamt, je Partei 120 €.
Wie viele Sitzungen nötig sind, hängt vom Konflikt ab – typisch sind 3–5 Sitzungen. Als grobe Orientierung liegen die Gesamtkosten pro Person meist zwischen etwa 360 € und 800 €.
Unternehmen: 220 € pro Zeitstunde, in der Regel vom Arbeitgeber getragen. Alle Preise ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
Wer bezahlt – und warum wird geteilt?
Bei privaten Konflikten teilen sich die Parteien die Kosten hälftig. Das ist das Prinzip der Mediation und kein Sparmodell: Beide investieren gleichermaßen in die Lösung, niemand „kauft“ den Mediator. Am Arbeitsplatz zahlt in der Regel der Arbeitgeber.
Zahlt das meine Rechtsschutzversicherung?
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen Mediationskosten ganz oder teilweise – das hängt von Tarif und Konfliktart ab. Fragen Sie vor Beginn bei Ihrer Versicherung nach; ich stelle Ihnen dafür gern die nötigen Informationen zusammen. Eine Garantie kann ich nicht geben.
Warum kostet Mediation für Unternehmen mehr als private Mediation?
Private Mediation ist bewusst so kalkuliert, dass sie für Privatpersonen zugänglich bleibt – bei zwei Parteien zahlt jede regelmäßig 80 € pro Zeitstunde. Unternehmensmediation findet in einem anderen Auftragsrahmen statt: mit organisatorischer Abstimmung, mehreren Beteiligten, Team- oder Führungsdynamiken, höherem Koordinationsaufwand und einem wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers an schneller Klärung. Deshalb gilt für Unternehmen ein eigener Stundensatz von 220 € – bei gleicher Sorgfalt, Neutralität und Vertraulichkeit.
Ablauf
Wie lange dauert eine Mediation?
Typisch sind 3–5 Sitzungen à 90–120 Minuten über einige Wochen. Manche Konflikte (z. B. Nachbarschaft) sind in 1–2 Sitzungen geklärt, komplexe Erbkonflikte brauchen länger. Nach der Auftragsklärung gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung.
Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?
Dann haben Sie Klarheit gewonnen – auch das ist ein Ergebnis. Alle anderen Wege (Anwalt, Gericht) stehen Ihnen weiterhin offen; durch die Vertraulichkeitsvereinbarung ist abgesichert, dass Inhalte der Mediation dort nicht gegen Sie verwendet werden, soweit gesetzlich zulässig. Viele Parteien einigen sich übrigens später doch noch – auf Basis dessen, was die Mediation sortiert hat.
Kann ich die Mediation abbrechen?
Ja, jederzeit und ohne Begründung – das gilt für beide Parteien und für mich. Nur bereits geleistete Zeit wird berechnet.
Ist wirklich alles vertraulich?
Ja. Alle Gesprächsinhalte behandle ich vertraulich. In der Mediation unterliege ich zusätzlich der gesetzlichen Verschwiegenheit (§ 4 MediationsG); ergänzend schließen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die auch die Parteien bindet. Ausnahmen gibt es nur, wo das Gesetz sie vorsieht (z. B. bei Gefahr für das Kindeswohl).
Abgrenzung
Sind Sie Anwalt? Prüfen Sie meine Ansprüche?
Nein. Ich leiste keine Rechtsberatung: keine Prüfung von Ansprüchen, Fristen oder Erfolgsaussichten, keine rechtlichen Schreiben, keine Vertretung. Wo Ihr Fall rechtliche Klärung braucht, sage ich es Ihnen offen – einen Anwalt, Notar oder Steuerberater wählen und beauftragen Sie dann selbst.
Machen Sie auch Scheidungsmediation?
Nein, bewusst nicht – Trennungs- und Scheidungsmediation gehört in die Hände darauf spezialisierter Kollegen mit familienrechtlichem Umfeld. Ich empfehle Ihnen gern jemanden aus meinem Netzwerk. Familienkonflikte unter Erwachsenen – Erbe, Pflege, Geschwister – sind dagegen genau mein Feld.
Warum nennen Sie sich „Streit-Schlichter“, wenn Sie Mediator sind?
Weil Menschen, die Hilfe suchen, „Streit schlichten“ googeln – nicht „Mediation nach ZMediatAusbV“. Der Name holt Sie bei Ihrem Thema ab; die Methode dahinter ist professionelle Mediation nach dem Mediationsgesetz. Den Unterschied erkläre ich transparent: Ein Schlichter schlägt Lösungen vor, ich als Mediator begleite Sie zu Ihrer eigenen – tragfähigeren – Lösung.
Ist Mediation dasselbe wie Therapie?
Nein. Mediation ist lösungs- und zukunftsorientiert: Sie arbeitet an konkreten Konfliktthemen, Interessen, Kommunikation und Vereinbarungen. Therapie behandelt persönliche, psychische oder biografische Themen. Wenn therapeutische oder medizinische Unterstützung angezeigt ist, sage ich das offen und verweise an passende Fachstellen.
Vertrauen & Bewertungen
Warum gibt es hier nicht viele öffentliche Bewertungen?
Mediation ist vertraulich. Viele Anliegen betreffen Familie, Pflege, Erbe, Arbeitsplatz oder persönliche Beziehungen. Deshalb veröffentliche ich Bewertungen oder Fallbeispiele nur mit ausdrücklicher Einwilligung und ohne identifizierbare Details. Vertrauen entsteht hier vor allem durch klare Rollen, transparente Preise, einen nachvollziehbaren Ablauf und fachliche Qualifikation – ergänzt durch Erfahrung aus mehr als 180 begleiteten Konfliktfällen (Stand: Juli 2026).
Der erste Schritt kostet nichts – außer 20 Minuten
Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir, worum es geht und welcher Weg zu Ihrem Fall passt. Unverbindlich, vertraulich – und auch für die andere Seite kostenlos.
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